Kontakt (kinderschutz@judo-haltingen.de) :

Christian Katterfeld | 07621-705110

Nadja Lützel | 07621-7701785

Stefan Köhler | 07621-770240

Die Judoschule Haltingen engagiert sich mit nachstehendem Schutzkonzept für den Kinder- und Jugendschutz (Schutzkonzept als PDF).

 

1 (Pro)Aktiv handeln
 
Baustein 1.1  Selbstverständnis der Vereinsführung
 
Die Mitglieder der Vereinsführung stützen sich in ihrer Zusammenarbeit mit den Mitgliedern allen Mitgliedern der Judoschule auf folgende Säulen der Vereinskultur:
 
KOMMUNIKATIONSKULTUR
- Wir gehen rücksichtsvoll und wertschätzend miteinander um.

- Wir pflegen gegenseitigen Kontakt und Begegnung.

- Wir legen großen Wert auf ein hohes Maß an Transparenz.

- Wir sehen Konflikte als Chance. 

 
KOOPERATIONSKULTUR
- Wir unterstützen uns gegenseitig.

- Wir pflegen intensiven Kontakt mit kooperierenden Firmen, Verbänden, Vereinen und Bildungsinstitutionen.

- Wir arbeiten kooperativ an der Weiterentwicklung des Vereins.

 

LERNKULTUR  
- Wir sehen uns als lernender Verein.

- Wir sind bereit, voneinander und miteinander zu lernen.

- Wir setzen im Rahmen des Trainings an den Kompetenzen, nicht an den Defiziten unserer Mitglieder an.

 

„Vorbild sein“ heißt unser Anspruch. Nur mit einer gelingenden Kommunikations-, Kooperations- und Lernkultur können wir auch offen für einen nachhaltigen Kinder- und Jugendschutz in unserem Verein sein. Der Vorstand erklärt sich im Sinne der Kooperation mit dem Landratsamt Lörrach zum Wohle unserer Kinder und Jugendlichen bereit, die Handlungsempfehlungen und Hinweise zur Umsetzung der Vereinbarungen nach §§8A und 72A SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz zu achten und sein Schutzkonzept passgenau weiterzuentwickeln.
 
Baustein 1.2  Benennung von Schutzbeauftragten
 
Der Schutzbeauftragte des Vereins ist als stellvertretender Vorsitzender aktives Vorstandsmitglied ist gemeinsam mit dem Präsidenten der Judoschule enges Bindeglied in der Kooperation mit dem Landkreis Lörrach. Für die Judoschule Weil am Rhein-Haltingen e.V. werden folgende Personen als Schutzbeauftragte für unbestimmte Zeit benannt:

Christian Katterfeld, 2. Vorsitzender | Stefan Köhler | Nadja Lützel

Die Schutzbeauftragten halten sich dabei konsequent an die Umsetzungsschritte. 
 
Baustein 1.3  Ehrenkodex
 
Für alle Personen, denen Kinder und Jugendliche in der Vereinsarbeit zur Betreuung und Beaufsichtigung anvertraut werden, gelten folgende Verhaltensregeln:
 
1. Verantwortungsbewusstsein
Mit meiner Tätigkeit in der Judoschule Weil am Rhein-Haltingen e.V. übernehme ich Verantwortung für das Wohl der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Ich nehme die mir übertragene Aufsichtspflicht ernst und handle bewusst in dem Sinne, Gefährdungen für das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu vermeiden bzw. abzuwenden. Ich werde das mir Mögliche tun, um sie vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexualisierter Gewalt sowie vor gesundheitlicher Beeinträchtigung und vor Diskriminierung jeglicher Art zu schützen. Selbstverständlich handle ich stets unter Beachtung aktuell gültiger Jugendschutzvorschriften.
 
2. Körperkontakt
Den Körperkontakt (Hilfestellungen, Trösten, Gratulationen etc.) beschränke ich auf das aus sportlicher und pädagogischer Sicht angebrachte Maß und achte darauf, dass er von den Minderjährigen gewollt und ihnen nicht unangenehm ist. Die individuelle Grenze der einzelnen Person respektiere ich.
 
3. Duschen + Umkleiden
Ich ziehe mich nicht mit den minderjährigen Sportlerinnen oder Sportlern gemeinsam um und gehe auch nicht mit ihnen zusammen duschen. Ist ein Betreten der Umkleidekabinen erforderlich, sollte es nur durch einen gleichgeschlechtlichen Erwachsenen erfolgen. Ich klopfe vorher an und bitte die Minderjährigen, sich etwas überzuziehen. Wenn es keine separaten Umkleidemöglichkeiten für die Betreuungspersonen gibt, nutze ich möglichst die Umkleidekabine als Wechselkabine vor oder nach den Sportlern. 
 
4. Übernachtungssituationen
Bei Übernachtungen (im Rahmen von Trainingslagern oder Wettkampffahrten) schlafe ich grundsätzlich nicht im selben Zimmer wie die minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Mädchen und Jungen werden grundsätzlich getrennt untergebracht. Beim Betreten der Schlafräume achte ich auf die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen. Dazu gehört auch das Anklopfen. 
 
5. Mitnahme in den Privatbereich
Ich nehme keine Kinder und Jugendlichen, für die eine Aufsichtspflicht im Rahmen meiner Tätigkeit in der Judoschule Weil am Rhein-Haltingen e.V. besteht, allein in meinen privaten Bereich (Haus/Wohnung, Garten, Boot etc.) mit, wenn es keine diesbezügliche Vereinbarung mit den Sorgeberechtigten gibt. Maßnahmen mit Übernachtung finden nicht in meinem Privatbereich statt.
 
6. Fahrgemeinschaften
Ich nehme keine Kinder und Jugendlichen, für die eine Aufsichtspflicht im Rahmen meiner Tätigkeit in der Judoschule Weil am Rhein-Haltingen e.V. besteht, in Fahrgemeinschaften in meinem privaten Fahrzeug zu Wettkämpfen, Veranstaltungen und ähnlichem mit, sofern es diesbezüglich keine mündliche oder schriftliche Vereinbarung mit den Sorgeberechtigen gibt. 
 
7. Gleichbehandlung der Sportler/innen
Alle Sportlerinnen und Sportler behandle ich gleich. Meine Zuwendung und Aufmerksamkeiten (Geschenke, Belohnungen etc.) überschreiten das pädagogisch sinnvolle Maß nicht und werden gleich und nachvollziehbar unter allen mir anvertrauten Minderjährigen verteilt. 
 
8. Angemessenheit von Sprache und Ausdrucksweise sowie Auftreten
Sprache, Umgangsformen und Verhaltensweisen sowie die Kleidung passe ich dem Alter und Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen an, die von mir betreut werden oder die sich im Umfeld aufhalten. Dies begründet sich aus meiner allgemeinen Vorbildfunktion heraus. 
 
9. Kommunikation 
Die Kommunikation (besonders in schriftlicher Form) mit den Kindern und Jugendlichen sollte sich inhaltlich auf Themen konzentrieren, die den Sportbetrieb betreffen. Ich teile keine privaten Geheimnisse mit Minderjährigen. Die Kommunikation führe ich möglichst immer mit der ganzen Gruppe oder bei Themen, die nur einzelne Sportlerinnen und Sportler betreffen, unter Mitwissen deren Sorgeberechtigten.
 
10. Datenschutz sowie Bild- bzw. Videomaterial
Mit den privaten Daten der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen gehe ich verantwortungs- und vertrauensvoll um und gebe diese grundsätzlich nicht für gewerbliche Zwecke oder ähnliches weiter, es sei denn es besteht eine diesbezügliche Absprache mit den Sorgeberechtigten. Ebenso fertige ich keine Aufnahmen von minderjährigen Sportlerinnen und Sportlern in unangemessenen Situationen (Bekleidung/Posen) an oder verbreite gegen deren Willen oder den Willen der Sorgeberechtigten Bild- und Videomaterial. Die aktuell gültigen Datenschutzbestimmungen nach Bundesdatenschutzgesetz halte ich gewissenhaft ein.
 
11. Einschreiten + Melden im Konflikt- und Verdachtsfall
Der Schutz der Kinder und Jugendlichen hat oberste Priorität, deshalb schreite ich im akuten Gefährdungsmoment aktiv ein. Sollte ich Kenntnis davon erlangen, dass innerhalb der Judoschule Weil am Rhein-Haltingen e.V. gegen diese Regeln verstoßen wird, oder es Anhaltspunkte geben, dass in irgendeiner Weise das Wohl von Kindern und Jugendlichen gefährdet ist, wende ich mich vertrauensvoll an meine Ansprechperson bzw. den Kinderschutzbeauftragten.
 
Baustein 1.4  Regelmäßige Schulungen
 
Die Ehrenamtlichen sind fortbildungsbereit und besuchen, abhängig auch von den persönlichen (zeitlichen) Ressourcen regelmäßig Schulungen.

 

2 Kinderschutz leben 
 
Baustein 2.1  Judowerte zur Stärkung der Kinder und als Beitrag zum Kinderschutz
 
Im Training werden die Judowerte besprochen. Diese dienen den Kindern als Orientierung für ein verlässliches Lernen des Sports und werden anlassbezogen aufgegriffen, wenn Training reflektiert wird.
 
Die Judowerte sind damit integrativer Teil der Feedbackkultur zwischen Kindern und Kindern sowie zwischen Kindern und Trainern.
 
Baustein 2.2  Wegweiser Kinderschutz
 
Verlässliche Information und Beratung ist für den Verein wichtig. Der Wegweiser Kinderschutz hängt im Trainingsraum aus. Das wird in Elterninformationsabenden erläutert. Ansprechpartner und Schutzauftrag sind in der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins präsent. Die Namen der Schutzbeauftragten sowie Kontaktmöglichkeit per E-Mail und/oder Telefon hängt ebenfalls im Trainingsraum aus und zudem werden diese Informationen auch auf der Homepage veröffentlicht.
 
3 Gefährdungsanalyse 
 
Baustein 3.1  Vorgehen bei Verdacht im Rahmen einer hauptamtlichen/ ehrenamtlicher Tätigkeit
 
Der Vorstand nimmt gemeinsam mit den ehrenamtlich Tätigen die Lebenslagen von Kindern aufmerksam und bewusst war und begegnet möglichen Gefährdungen frühzeitig im Rahmen der Mittel und Möglichkeiten des eigenen Auftrages. Bei Verdacht im Rahmen einer hauptamtlichen Tätigkeit befolgt er folgende Schritte:
 
Schritt 1: Der Verein erhält eine anonymisierte Beratung bei einer insoweit erfahrenen Fachkraft (ieF) zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos (siehe Anlage 10).
 
Schritt 2: Das oder der/die Jugendliche soll bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos mit einbezogen werden. Soweit der wirksame Schutz nicht in Frage gestellt wird, werden die Erziehungsberechtigten ebenfalls einbezogen.
 
Schritt 3: Der Verein wirkt bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hin, welche geeignet sind die Gefährdung abzuwenden. Das bedeutet für den Verein:

• Eigene Ressourcen zur Abwendung der Gefährdung einsetzen

• Auf andere frei zugängliche Hilfen hinweisen, bzw. diese zu vermitteln.
• Darauf hinwirken, dass verbindliche Absprachen mit den Erziehungsberechtigten über Inanspruchnahme dieser Hilfen getroffen werden, diese dokumentieren und überprüfen

• Ggf. die Unterstützung der Erziehungsberechtigten bei der Kontaktaufnahme zum Fachbereich Jugend & Familie
 
Schritt 4: Der Verein informiert den Fachbereich Jugend & Familie über die Gefährdungseinschätzung und über seine Bemühungen zur Gefährdungsabwendung, wenn das Hilfeangebot nicht oder nicht im erforderlichen Umfang in Anspruch genommen wird oder nicht ausreicht. Die Information erfolgt auch dann, wenn sich der Verein keine Gewissheit verschaffen kann, ob durch die mit den Erziehungsberechtigten vereinbarten Hilfen der Kindeswohlgefährdung begegnet werden kann. Die Eltern bzw. das Kind oder die/der Jugendliche werden bei der Beratung über diese Informationspflicht hingewiesen. Wenn möglich erfolgt ein Gespräch aller Beteiligten, um Transparenz für die Betroffenen herzustellen. Dabei sollten auch die jeweiligen Verantwortlichkeiten dokumentiert werden.
 
Im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (z.B. bei Ferienfreizeiten, Trainingslager) kann der Verdacht entstehen, dass bei einem Kind oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte.  Ebenfalls ist es möglich, dass ein Kind bzw. ein*e Jugendliche*r etwas erzählt, was auf eine Kindeswohlgefährdung hinweist.    Insbesondere bei dringender Gefahr für Leib, Leben und Freiheit des Kindes, die von Personen aus dem Lebensumfeld des Kindes ausgeht, sollte unverzüglich die Polizei und / oder das Jugendamt - Sachgebiet Soziale Dienste im Fachbereich Jugend & Familie informiert werden. Diese Information kann auch anonym erfolgen. Im Falle eines Verdachtes oder unklarer Äußerungen von Kindern und Jugendlichen, die keine eindeutige Entscheidung für eine dringende Gefährdung zulassen, kann man sich für eine Beratung an die insoweit erfahrenen Fachkräfte (siehe Anlage 10) wenden.

 
Die Schutzbeauftragten sowie Mitglieder können sich an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner beim Jugendamt wenden (siehe www.loerrach-landkreis.de > „ Beratung und Angebote“ > „Jugend und Familie“ > Direkt zu: „Fachbereich Jugend & Familie > „Soziale Dienste“ ) 
 
Baustein 3.2  Tätigkeitsausschluss nach § 72a SGB VIII
 
Die Judoschule Weil am Rhein-Haltingen e.V. als Träger der freien Jugendhilfe verhindert aktiv, dass einschlägig vorbestrafte Personen weder hauptberuflich, noch nebenberuflich oder ehrenamtlich tätig sind und hält sich konsequent daran. Mit regelmäßiger Vorlage erweiterter polizeilicher Führungszeugnisse kontrolliert der Verein seine Standards.